
Todesfall
Neben der persönlichen Betroffenheit muss bei einem Todesfall auch noch viel Organisatorisches erledigt werden. Wir sind Ihnen dabei gerne behilflich.
Ein Todesfall muss der Gemeindeverwaltung gemeldet werden. Sie koordiniert das Notwendige bezüglich Friedhof und Bestattung und spricht sich mit Berücksichtigung der Wünsche der Angehörigen mit dem Pfarramt ab.
Der Pfarreileiter oder ein anderer Seelsorger aus dem Pfarreienverband
wird mit ihnen Kontakt aufnehmen und die Gestaltung der Trauerfeier besprechen.
Meistens
beginnt die Trauerfeier mit der Bestattung auf dem Friedhof, danach findet
der Gottesdienst in der Kirche statt.
Für Kaiserstuhler und Fisibacher Bürger befindet sich die letzte
Ruhestätte in Kaiserstuhl, für solche von Weiach ist es der Friedhof
Weiach neben der reformierten Kirche.
Ungefähr ein Monat nach der Beerdigung kann ein sogenannter «Dreissigster» gefeiert werden, ein Gottesdienst, wo mit Namen des/r Verstorbenen gedacht wird.
Bezüglich Jahresgedächtnisse und Jahrzeitstiftungen gibt ihnen das Pfarrei-oder Verbandssekretariat gerne Auskunft.
Pfarreisekretariat: Elfriede Bräm
Tel. +41 (0)44 858 27 56, sekretariat@pfarrei-kaiserstuhl-fisibach.ch
Pfarreienverbandssekretariat:
Brigitte Andres & Marianne Fischer-Laube
Tel. +41 (0)56 269 75 50, sekretariat@pfarrei-kaiserstuhl-fisibach.ch
Regionales Zivilstandsamt www.badzurzach.ch
